EULA
Lizenzvertrag (EULA-Vertrag) für Module der BuI Hinsche GmbH
Neumarkt 7
06712 Zeitz
Im Folgenden: Lizenzgeber
Stand: 23.10.2008 / Version 1/2009
I. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind Plugins / Module der BuI Hinsche GmbH für die Shopsysteme Shopware und xt:Commerce
welches von dem Lizenzgeber zum Download bereitgestellt wird, sowie die damit verbundenden Hilfsprogramme, Programmbibliotheken, Scripte, Beispieldateien, Programmbeschreibungen, die Bedienungsanleitung sowie sonstiges dazugehöriges schriftliches Material, nachfolgend „Modul“ genannt. Das Modul wird nicht verkauft, sondern lizenziert zum Zwecke der Nutzung.
II. Umfang des Vertrages
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages unter Berücksichtigung aller vertraglichen Vereinbarungen für die vereinbarte Vertragslaufzeit eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Moduls in maschinenlesbarer Form.
III. Besondere Beschränkungen
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Modul nicht unter der GNU/GPL steht. Lediglich einige Code-Bibliotheken unterliegen gesonderter Lizenzierung durch den jeweiligen Urheberrechtsinhaber. Das Modul wird durch Urhebergesetze und internationale sowie europäische Copyright-Verträge und Konventionen geschützt als auch durch alle in Frage kommenden Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Alle Rechtsansprüche, Besitzrechte und geistigen Eigentumsrechte an dem Modul sowie alle Kopien derselben stehen ausschließlich im Eigentum des Lizenzgebers. Dies gilt ferner auch für alle Titel, Computercodes, Dialoge, Konzepte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationen. Ausgenommen hiervon sind die zuvor genannten Codebibliotheken, welche im jeweiligen Fall schutzrechtlich durch die im Original beigefügte Lizenz geregelt sind. Das geistige Eigentum an diesen Codebibliotheken bleibt ausschließlich dem jeweiligen Urheber vorbehalten. Der Lizenznehmer darf das Modul nicht anders als in dieser Lizenzvereinbarung anwenden, benutzen oder kopieren. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, das Modul oder das dazugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu übergeben, zu vermieten, zu verleihen, zu überlassen, zu übertragen, zu vervielfältigen, einem Dritten zugänglich zu machen, das Modul abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren, von dem Modul abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, das Material abzuändern oder anhand des schriftlichen Materials Werke zu erstellen. Ausgenommen hiervon ist die zur Bearbeitung, Konfiguration, Umgestaltung, Anpassung nötige Bereitstellung an Dritte, für deren Verstöße im Sinne dieser Vereinbarung in jedem Fall der Lizenznehmer haftet. Eine Herausgabe des Moduls an Dritte zur Bearbeitung, auch in Teilen, bewirkt das volle Haftungsrisiko bei Verstößen gegen diese Lizenzvereinbarung. Ausdrücklich wird dem Lizenznehmer ein Verkauf oder jedwede Weitergabe an Dritte untersagt, dies bedeutet ausdrücklich auch die Bereitstellung von kostenlosen oder kostenpflichtigem Downloads. Der Quellcode des Moduls darf durch den Lizenznehmer nicht komplett oder in Teilen für eigene neue Softwareentwicklungen als Basis verwendet oder die Funktionsweise des Moduls als Grundlage für die Entwicklung einer gleichgelagerten Software kopiert werden. Mit © gekennzeichnete Copyrightvermerke des Lizenzgebers dürfen nicht entfernt werden. Eine Herausgabe des Quellcodes der kompilierten Bestandteile ist ausgeschlossen.
IV. Verbot der Vervielfältigung
Das Modul sowie alle mit dem Download erlangten Dateien, sind urheberrechtlich geschützt.
V. Laufzeit eines Vertrages und Beendigung
Der Lizenzvertrag beginnt mit Abschluss dieser EULA und gilt unbefristet. Mit diesem Lizenzvertrag sind alle erscheinenden Updates, Bugfixes sowie Servicepacks für 12 Monate ab Ausstellungsdatum der Lizenz kostenlos. Nach Ablauf des kostenlosen Updatezeitraums (12 Monate) kann der Updatezeitraum um weitere 12 Monate für 30% der Lizenzkosten verlängert werden. Supportdienstleistungen werden seitens des Lizenzgebers jedoch nur gegen Entgelt auf Basis eines gesondert abzuschließenden Vertrages durchgeführt. Eine kostenlose Upgrademöglichkeit auf nachfolgend erscheinende Versionen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien vorbehalten.
VI. Regelung zu Mängeln
Das Modul muss individuell konfiguriert werden. Aufgrund der dazu erforderlichen Kenntnisse für die Installation, die Inbetriebnahme sowie des Betriebes einer derartigen Webanwendung und der dafür erforderlichen Qualifikation, wird vom Lizenzgeber keinerlei Gewährleistung für auftretende Mängel übernommen, wenn der Lizenznehmer die Installation selbst vornimmt. Ohne eine weitergehende Konfiguration und Anpassung an den erforderlichen Zweck, z. B. Anpassung der Templates, ist es nicht möglich, das Modul zu nutzen.
VII. Haftung
Die vollständige uneingeschränkte Haftung geht mit der Installation des Moduls auf denjenigen über, der das Modul installiert hat und benutzt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Installation durch den Lizenzgeber oder durch ein durch Lizenzgeber beauftragtes oder als Service-Partner des Lizenzgebers lizensiertes Unternehmen erfolgen, so dass eine einwandfreie Installation gewährleistet wird. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Quellcode und dadurch im weiteren Sinne die Funktionalität vom Lizenznehmer oder von einem durch den Lizenznehmer beauftragten Dritten verändert wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben über Zahlungs- und Abrechnungssysteme bzw. notwendige Eingaben von Drittanbietern haftet der Lizenzgeber nicht. Ferner kann auch für Funktion, Design oder andere Eigenschaften von Drittanbietern keinerlei Gewähr übernommen werden. Sofern es sich um Schnittstellen von Drittanbietern zu solchen Systemen handelt, gilt, dass diese lediglich den Datenaustausch und die Datenübermittlung nach Vorgaben der jeweiligen Anbieter leisten sollen, so dass Haftung ausgeschlossen ist. In den Wirkungs- und Verantwortungsbereich des Lizenzgebers gehören ausdrücklich nicht die auf Anbieterseiten oder bei Partnern ablaufenden Funktionen, so dass auch hier eine Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen ist. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
VIII. Vertragsstrafe
Bei Verstoß des Lizenznehmers gegen einen Punkt dieser EULA, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,- EUR für jeden Einzelverstoß an den Lizenzgeber zu leisten.
IX. Sonstiges
Gegenstand dieses Vertrages sind nicht die Installation, die Beratung oder die Schulung bezüglich des Moduls. Hierzu kann auf Wunsch des Lizenznehmers eine gesonderte Vereinbarung mit dem Lizenzgeber getroffen werden. Die Herausgabe von Updates, deren technische und inhaltliche Gestaltung sowie die Terminierung obliegt alleine dem Lizenzgeber. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Weiterentwicklung des Moduls. Die Weiterentwicklung und Pflege der Software ist alleinige Entscheidung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist berechtigt nach Belieben stichprobenartige Überprüfungen der eingegangenen Lizenzbedingungen durchzuführen.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zeitz, sofern der Lizenznehmer Vollkaufmann ist. Das UN-Kaufrecht findet ausdrücklich keine Anwendung.
XI. Schlussbestimmungen
Dieser Lizenzvertrag ist abschließend. Er ersetzt jede andere Mitteilung oder Aussagen in Werbeunterlagen in Bezug auf das Modul und die Dokumentation. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch Telefaxschreiben und/oder E-Mail gewahrt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragspartei am nächsten kommt.